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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2013 - 2 M 66/12   

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https://dejure.org/2013,9898
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2013 - 2 M 66/12 (https://dejure.org/2013,9898)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.02.2013 - 2 M 66/12 (https://dejure.org/2013,9898)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 2 M 66/12 (https://dejure.org/2013,9898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 4 Abs. 3 Nr. 3 LPG Mecklenburg-Vorpommern

  • fragdenstaat.de

    Geheimhaltung - Einstweilige Anordnung: Geldzahlungen an V-Leute in der rechtsextremen Szene - Höhe der Geldzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2013, 161
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Schwerin, 25.04.2022 - 1 B 297/22
    Anspruchsgrundlage für den Auskunftsanspruch des Antragstellers ist 8 4 Abs. 2 LPrG M-V (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2013 -- 2 M 66/12 -, juris Rn. 6).

    3 LPrG M-V ebenfalls umfasst sind die sogenannten Verschlusssachen, das heißt Vorgänge, die auf Grund allgemeiner Verwaltungsvorschriften als "geheim" bezeichnet worden sind (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2013-2 M 66/12 -, Rn. 7, juris; Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, § 4 Rn. 12).

    Ein Abwarten auf den Ausgang eines noch anhängig zu machenden Hauptsacheverfahrens würde vorliegend jedoch den geltend gemachten Auskunftsanspruch auch mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung über die vom Antragsteller angesprochenen Themen voraussichtlich faktisch leerlaufen lassen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12. Februar 2013 -2 M 66/12 -, Rn. 9, juris).

  • VG Bremen, 29.06.2018 - 2 K 1513/16

    Rundfunkrechtlicher Auskunftsanspruch - Auskunftsanspruch; Behörde;

    Zu den insoweit gleichlautenden Landespressegesetzen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass hierzu alle Vorschriften zählen, die öffentliche Geheimnisse schützen sollen und zumindest auch auskunftsverpflichtete Behörden zum Adressaten haben (BGH, Urt. v. 16.03.2017 - I ZR 13/16 -, juris Rn. 48; OVG Berlin- Brandenburg, Urt. v. 07.10.2016 - 6 B 59/15 -, juris Rn. 27; OVG Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 12.02.2013 - 2 M 66/12, - juris Rn. 7; OVG C-Stadt, Beschl. v. 04.10.2010 - 4 Bf 179/09.Z -, juris Rn. 33; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 25.03.2009 - 5 B 1184/08 -, juris Rn. 12; VG Cottbus, Beschl. v. 19.09.2013 - 1 L 219/13 -, juris Rn. 38; ebenso zu § 9a RStV: Janich, in: Hartsein/Ring/Kreile/Dörr/Stettner/Cole/Wagner [Hrsg.], Heidelberger Kommentar RStV, 62. Aufl. [Dez. 2015], § 9a RStV Rn. 19; Flechsig, in: Hahn/Vesting [Hrsg.], Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Aufl. 2012, § 9a RStV Rn. 26; Lent, LKV 2015, S. 145, 150).
  • VG Würzburg, 13.02.2015 - W 7 E 15.81

    "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demonstrationen

    Ein Abwarten auf den Ausgang eines noch anhängig zu machenden Hauptsacheverfahrens würde jedoch den geltend gemachten Auskunftsanspruch auch mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung über die vom Antragsteller angesprochenen Themen voraussichtlich faktisch leerlaufen lassen (vgl. OVG MV, B.v. 12.2.2013 - 2 M 66/12 - juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2016 - 6 B 59.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch - Auskunftserteilung über Inhalte eines

    Soweit die Beantwortung einer Anfrage Aufgaben oder Arbeitsweise von Behörden nicht beeinträchtigt, vermag eine formale Einordnung als geheim eine Auskunftsverweigerung nicht zu rechtfertigten (OVG Greifswald, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 2 M 66/12 - juris Rn. 8; zum Ganzen Burkhardt, a.a.O., Rn. 113).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.2013 - 2 M 2/13

    Presse- bzw- medienrechtlicher Auskunftsanspruch des Betreibers eines Weblogs

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Februar 2013 - 2 M 66/12 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2014 - 2 M 44/14

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12.02.2013 - 2 M 66/12 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2014 - 2 M 234/13

    Verfahrensfehlerhaftigkeit einer Personalentscheidung

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12.02.2013 - 2 M 66/12 -, m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 19.08.2019 - 2 L 1168/19

    Film- und Presserecht

    Das gilt insbesondere für Erkenntnisse und Arbeitsweisen der Sicherheitsbehörden, zu denen auch die Ämter für Verfassungsschutz gehören (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.02.2013 - 2 M 66/12, Rn. 7).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2013 - 2 M 104/13

    Asylverfahren; Zustellung

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Beschwerdeführer rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12.02.2013 - 2 M 66/12 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2023 - 1 M 287/23

    Zugang zu Informationen zum Protest gegen das LNG-Terminal vor Rügen

    Die Erfüllung ihrer Aufgaben würde erheblich erschwert oder unmöglich gemacht, wenn die gewonnenen Erkenntnisse auf Verlangen mitgeteilt werden müssten (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 2 M 66/12 -, juris Rn. 7).
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